Wechselunterricht ab dem 17.05.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Nun ist es amtlich:
Ab Montag, 17.05.2021, starten wir wieder mit dem Wechselunterricht. Das ist sicherlich für uns alle sehr erfreulich. Die Inzidenzzahlen fallen weiter und liegen heute im Märkischen Kreis bei 112,4. Mehr Normalität ist in Sicht. Wenn die Entwicklung so weitergeht, liegen wir im Laufe der nächsten Woche bei unter 100. Das sind positive Aussichten.
Wir beginnen am Montag in den Jahrgängen 5-9 und der EF mit den A-Gruppen.
In den Jahrgängen 10 und Q1 kommen ebenfalls die A Gruppen.
Die B Gruppen kommen erst am Dienstag zur Schule.
Grundsätzlich besteht zweimal in der Woche die Verpflichtung zum Selbsttest unter Aufsicht. Diese Testungen werden immer in der ersten Stunde im Klassenverband und im Klassenraum durchgeführt. (SII im Kurs/Kursraum)
Wer positiv getestet wird, muss sofort zu Hause anrufen und muss abgeholt werden bzw. zu Fuß nach Hause gehen. Keinesfalls darf ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden. Die Schule informiert sofort das Gesundheitsamt und in der Regel bekommt die Schülerin/der Schüler vom Gesundheitsamt einen Termin für einen PCR Test im Testzentrum am Bahnhof.
Unsere Hygieneregeln und unser Ordnungsplan gelten weiterhin.
Ich habe eine Schulmail verschickt. Wer sich nicht erhalten hat, ruft bitte im Sekretariat an und lässt seine E-Mail Adresse überprüfen. Es kann auch passieren, dass eine Mail im SPAM-Ordner landet oder das Postfach voll ist.
In der Anlage meiner Mail befinden sich die Pläne zum weiteren Schulbetrieb und die Übersichten der Aufteilung in die A und B Gruppen. (Die Gruppen wurden nicht geändert). Wer sich nicht auf einer Liste findet, ruft bitte von zu Hause im Sekretariat (9593-0) an.
Ich weise darauf hin, dass natürlich in der nächsten Zeit Leistungsüberprüfungen in unterschiedlichen Formen stattfinden werden.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in den Wechsel-Präsenz Unterricht und hoffe, dass wir alle gesund bleiben.
Es grüßt zuversichtlich
Frank Bisterfeld, Schulleiter
Schulinterne Lehrerfortbildung am 6. Mai 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Donnerstag, den 06.05.2021, findet an der Adolf-Reichwein-Gesamtschule eine ganztägige schulinterne Lehrerfortbildung statt. An diesem Tag findet für die Jahrgangstufen 5 bis 10 kein Distanzunterricht statt. Alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit Aufgaben versorgt.
Die Schulleitung
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie Sie sicherlich über die Medien erfahren haben, gibt es wegen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein neues Bundesgesetz. Es ist heute in Kraft getreten.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Das heißt für uns im Märkischen Kreis, dass die Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 und der EF weiterhin Distanzunterricht haben werden. Wir haben heute im Märkischen Kreis eine Inzidenz von 219,9.
Wir liegen also weit über einer Inzidenz von 165. Unter 165 wäre Wechselunterricht möglich.
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weist gestern das Ministerium, Staatssekretär Richter, noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
- Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier wird die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse durch die Schule an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
Klassenarbeiten und Klausuren
„Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.
Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.“
Abschließende Bemerkungen
Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen.
Ich wünsche Ihnen trotz Corona und der schwierigen Situation zu Hause ein schönes Wochenende.
Bleibe Sie gesund!
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld
Schulleiter
Schöne Ferien und frohe Ostern an alle!
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Weitere Fotos könnt ihr euch auf unserem Instagram-Account anschauen @starg_luedenscheid
Der Schülerplaner 21/22 wird GRÜN
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Informationsbroschüren zu unserer Schule und den Profilklassen
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Rotaryclub Lüdenscheid-Zeppelin übergibt Tablets und Laptops an die
Nicht jeder Schüler ist gut gerüstet für den digitalen Unterricht!
(Schulleiter Frank Bisterfeld und der Vorsitzende des Rotary-Clubs Lüdenscheid Zeppelin Christoph Schulte)
Schulleiter Frank Bisterfeld hat die Adolf-Reichwein-Gesamtschule in Lüdenscheid nach dem ersten Lockdown im Frühjahr gut auf den digitalen Unterricht vorbereitet. Schon früh wurden Lehrer und Schüler in die Konferenzplattform Microsoft Teams eingebunden und umfassend geschult. Um ausreichendes WLAN in der Schule für die Zeit der parallelen Beschulung vor Ort und zu Hause sicher zu stellen, wurde bei der Stadt mehrere Hotspots beantragt und kurzfristig installiert.
Trotz der Entspannung nach den Sommerferien, wurde vorrauschauend und in Erwartung eines zweiten Lockdowns im Herbst eine Umfrage bei den Schülern durchgeführt, in der abgefragt wurde, wie gut die Schüler für den digitalen Unterricht technisch ausgestattet sind. Wie wichtig diese Umfrage war, zeigt das Ergebnis: mehr als 450 Schüler haben keinen Zugang zu einem Computer oder zu einem Laptop. In vielen Familien müssen sich mehrere Geschwister vorhandene Geräte teilen. Somit bleibt häufig nur das Handy, für das das WLAN-Guthaben meist schnell verbraucht ist.
Pädagogik in der Sekundarstufe 2
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Kunst in der Oberstufe?
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Info 23
Info 23
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler!
Zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes, gesundes und glückliches Jahr 2021. Aus den Medien haben Sie sicherlich bereits einiges zum Schulbetrieb im Januar 2021 erfahren. Gestern haben wir die Verfügung der Landesregierung zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2021 erhalten. Hier nun die wichtigsten Regelungen, wie der Schulbetrieb im Januar abläuft.
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG.
Der Distanzunterricht soll eine sehr hohe Qualität haben. Wir übernehmen unser eingeübtes Modell: Der Stundenplan wird 1:1 auf Zuhause übertragen, auch der Nachmittagsunterricht. (Sportunterricht ebenfalls). Unterricht wird auch vertreten. Es gilt der Vertretungsplan. Jede erteilte Stunde wird dokumentiert (Klassenbuch, Kursbuch). Die KuK erteilen den Unterricht auf Distanz über Teams und sind in ihren Stunden für ihre Lerngruppe präsent. Die Anwesenheit wird in jeder Stunde überprüft, die Fehlzeiten notiert (Klassenbuch, Kursheft) und die Entschuldigungen eingefordert und archiviert. Die Krankmeldung im Sekretariat muss telefonisch erfolgen erfolgen. Wenn SuS unentschuldigt fehlen, wird das dokumentiert. Das geht dann um eineSchulpflichtverletzung. Die Schulleitung wird in Kenntnis gesetzt. Wenn mehrere Kinder einer Familie sich einen PC oder ein Smartphone teilen müssen, sollten wir individuelle Lösungen finden. Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung. Wir haben leider noch keine Leihgeräte geliefert bekommen. Auch wissen wir nicht, wie viele Geräte wir bekommen werden. Die Leistungen Ihres Kindes wird bewertet, positiv wie negativ.
Der Distanzunterricht beginnt für alle SuS am Montag, 11.01.2021. Montag und Dienstag gibt es keinen Nachmittagsunterricht. Der Unterrichtsschluss (zu Hause) ist an den beiden Tagen um 12:40.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Das gilt für Jg. 10, die Q1 und die Q2. Es erfolgt Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge kommen nicht in die Schule.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. (Anlage beachten)
Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt.
Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.
Also: Es findet für die Kinder des 5. und 6. Jahrgangs, die in die Betreuung kommen, kein Unterricht statt. Die Betreuung bzw. Aufsicht beim Erledigen von Aufgaben erfolgt bei uns durch die beiden Sozialarbeiterinnen und bei sehr hohem Personalbedarf durch weitere pädagogische Kräfte. Die Betreuung erfolgt zunächst im Freizeitbereich. Die Betreuungszeiten orientieren sich am regulären Stundenplan der jeweiligen SuS des fünften und sechsten Jahrgangs bzw. der Klasse. Diese Kinder werden jahrgangsweise betreut. Es gelten die bekannten Hygieneregeln wie z.B die Maskenpflicht und das Einhalten der Abstände.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 ……………..; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Hierzu gehören die Nachschreibetermine, die bereits stattfinden. Die Spanischprüfungen in der Oberstufe sind zwingend erforderlich und finden statt.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.
Anlage: Anmeldung Betreuung
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld, Schulleiter